Montag, 18. Mai 2009

Rassismus und Rasse

Art 3 GG:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff »Rasse« weiterhin zu verwenden. (UNESCO-Erklärung gegen den "Rasse"-Begriff)


M.E. wäre es sinnvoll, den Begriff „Rasse“ deshalb in Gesetzestexten nicht mehr zu verwenden, bzw. aus bestehenden Gesetzen zu streichen. Festmachen könnte man das wahrscheinlich am besten am § 3 GG, weil es am öffentlichkeitswirksamsten darzustellen wäre. Auch in anderen Gesetzen, Verordnungen etc. wäre der Begriff dann natürlich zu streichen.

Begründung:
Die Verwendung des Begriffes „Rasse“ suggeriert, dass es (eindeutig definierbare menschliche) Rassen gibt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit einer wissenschaftlich-biologischen Tatsache zur Unterscheidung von Lebewesen und Pflanzen verbunden. Insofern führt er die Diskussion über Erscheinungen des Rassismus in die falsche Richtung bzw. stützt indirekt dessen Argumentation, da sich Rassisten darauf berufen können, dass es laut GG ja menschliche Rassen gäbe – zwar die Diskriminierung aufgrund der Rasse verboten sei, aber der Tatbestand des Bestehens menschlicher Rassen nicht geleugnet werde, es also nur um eine unterschiedliche politische Wertung gehe. Begibt man sich aber in die politische Diskussion über die Nichtdiskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Rasse, so gesteht man den Rassisten damit zumindest zu, dass es unterschiedliche Rassen gibt. Indem man das Vorhandensein unterschiedlicher menschlicher Rassen aber verneint, entzieht man der Argumentation der Rassisten den Boden bzw. verschiebt die Diskussion auf eine andere politische Grundlage.

Die Definition von Feindbildern durch die Rassisten selbst lässt sich zwar dadurch nicht verhindern, aber die Diskussion darüber hat eine andere Grundlage: Die Unterschiedlichkeit von Menschen und deren Bewertung kann nicht auf angeblich biologisch festgelegte, unabänderliche Unterschiede zurückgeführt werden.

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